Was ist Leichte Sprache?
Leichte Sprache ist eine stark vereinfachte Form der deutschen Standardsprache. Die deutsche Rechtssprache lässt sich in 5 Ebenen unterteilen. Die Leichte Sprache steht ganz unten. Direkt darüber kommt die Einfache Sprache.
Bei einer Übertragung von der Standardsprache in die Leichte Sprache werden bestimmte Regelwerke angewendet. Die Übersetzerin oder der Übersetzer passt den Text auf der Wort-, Satz- und Textebene an. Darüber hinaus kommen noch weitere Mittel zur barrierefreien bzw. barrierearmen Kommunikation zum Einsatz.
Das zentrale Anliegen der Leichten Sprache ist die verständliche und zugängliche Kommunikation, auch mithilfe von Erklärungen und Beispielen. Unterstützt wird die vereinfachte Sprachstruktur durch Anpassungen der Typografie und des Layouts. Häufig werden „Leichte Bilder“ eingesetzt, um die Textaussage noch weiter zu illustrieren. Aber auch Fotos und Grafiken sind hilfreich.
Wer legt die Regeln fest?
Derzeit gibt es noch zwei große Denkschulen in der Leichten Sprache, wobei sich die Regelwerke jedoch weitestgehend überschneiden. Es handelt sich einmal um die Forschungsstelle Leichte Sprache (FLS) der Universität Hildesheim und andererseits um das Netzwerk Leichte Sprache. Beide Denkschulen sind sich darin einig, dass die Leichte Sprache – anders als die Einfache Sprache – einem solchen Regelwerk unterliegt. An einer einheitlichen DIN-Norm wird derzeit noch gearbeitet.
Gründe für Übersetzungen in die Leichte Sprache
Das Ziel der Leichten Sprache ist die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft. Durch die barrierefreie Kommunikation soll die Ausgrenzung von Menschen mit gewissen Einschränkungen enden. Menschen mit Behinderungen sollen die an sie gerichteten Schreiben selbst lesen und verstehen können. Selbstbestimmung und Mitbestimmung sind die Voraussetzungen für die Teilhabe an gesellschaftlichen und politischen Vorgängen. All dies setzt eine verständliche Kommunikation und Informationsangebote in Leichter bzw. Einfacher Sprache voraus.
Einige Gruppen von Menschen mit Beeinträchtigungen haben einen Rechtsanspruch auf Kommunikation in Leichter Sprache (s. Abschnitt „Gesetzliche Grundlagen“ unten).
Daneben gibt es weitere Gründe, warum die Leichte Sprache das richtige Angebot sein kann. Die Leichte Sprache kann als Brücke beim Spracherwerb dienen. Mit zunehmender Lesefähigkeit verstehen solche Leser auch anspruchsvollere Sprachebenen.
Wer braucht Leichte Sprache?
Die Leichte Sprache richtet sich primär an Menschen mit Lernschwierigkeiten.
Aber die Texte in Leichter Sprache sind auch für weitere Personenkreise hilfreich, etwa für funktionale Analphabeten, Menschen mit Hirnschäden (z. B. nach einem Schlaganfall), hörgeschädigte Menschen mit geringerer Lautsprachkompetenz, Menschen mit geringen Deutschkenntnissen oder Kinder (Nachrichten für Kinder in Leichter Sprache) oder auch Menschen mit psychischen Einschränkungen. Insgesamt wird der Adressatenkreis auf mindestens 6 Millionen Menschen geschätzt.
Weiterhin können solche vereinfachten Texte gute Vorlagen für Übersetzungen in Fremdsprachen sein, die für eine Kultur mit einem geringeren Bildungsstandard bestimmt sind. Denken Sie nur an das technische Bodenpersonal an einem entlegenen Flughafen.
Woran erkennt man Leichte Sprache?
Nachfolgend finden Sie einige Beispielsregeln:
Wortebene
- Mehrsilbige Wörter werden durch den Mediopunkt getrennt
- Erklärung von unvermeidbaren „schweren“ oder Fremdwörtern
- Hervorhebung von Verneinungen
Satzebene
- kurze Sätze
- eine Aussage pro Satz
- klare Satzstrukturen
- Aktivsätze anstelle von Passivsätzen
Textebene
- ein Satz pro Zeile
- großer Zeilenabstand
- klare Schrifttypen
- Umstrukturierung und Ausgliederung von Inhalten
- Bildern zur besseren Verständlichkeit der Textaussage
Rechtsanspruch auf barrierefreie Kommunikation
Zu den gesetzlichen Grundlagen für die Stärkung eines Rechtsanspruchs auf leichte und verständliche Kommunikation gehören unter anderem:
- die Novellierung von Art. 3 des Grundgesetzes
- das Behindertengleichstellungsgesetz von 2002, zuletzt 2016 mit einer Stärkung des Anspruchs auf Texte in Leichter Sprache auf Ebene der Bundesbehörden und Sozialleistungsträger novelliert
- Behindertengleichstellungsgesetze der Länder
- die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen von 2006 (in Kraft seit 2008) mit dem Recht auf Anwendung alternativer Kommunikationsformen (Gebärdensprache, Braille, Leichte Sprache)
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