Wie lange brauchen Sie für eine Übersetzung?

Eine Übersetzung in die Leichte Sprache oder Einfache Sprache nimmt immer mehr Zeit in Anspruch als eine Übersetzung in eine Fremdsprache.

Folgende Bearbeitungsschritte können anfallen:

  1. Erstberatung
  2. Textprüfung und Angebot
  3. Übersetzungsvorgang
  4. Prüfung nach dem 4-Augen-Prinzip oder durch eine Prüfung
  5. Einarbeiten der Korrekturwünsche
  6. Sprachliches und/oder fachliches Lektorat durch den Kunden
  7. Einarbeiten der Korrekturwünsche

Welche Kosten fallen an?

Die Kosten für eine Übersetzung setzen sich zusammen aus:

  • Beratungsaufwand, der die kostenlose Erstberatung übersteigt
  • Übersetzung
  • Prüfung durch Prüfgruppe oder nach dem 4-Augen-Prinzip
  • ggf. Bebilderung und Abstimmungsaufwand für die Bilder
  • Korrekturschleifen, die den im Angebot enthaltenen Umfang übersteigen
  • Zusatzleistungen nach Bedarf und Absprache
  • Umsatzsteuer

Was ist der Unterschied zwischen den Netzwerk-Regeln und den Regeln der Forschungsstelle Leichte Sprache (FLS)

Die Regeln der Forschungsstelle Leichte Sprache sind wissenschaftlich untermauert und klar definiert. An den Regeln des Netzwerks Leichte Sprache wird immer noch bzw. immer wieder gearbeitet. Lange Zeit konnte man die Texte auf den ersten Blick am Gebrauch des Mediopunktes unterscheiden, doch auch hier finden gerade Anpassungen statt. Letztendlich besteht der wesentliche Unterschied in der Haltung zum Prüfen: Sind Personen aus der Zielgruppe als Prüfer einzusetzen oder genügt eine Prüfung nach dem 4-Augen-Prinzip?

Muss die Übersetzung auf jeden Fall geprüft werden?

Nein, es gibt keine Richtlinie, nach der die Übersetzung auf jeden Fall zu prüfen ist. Jedoch gibt es verschiedene Ansätze und Prüfsiegel. Einige davon verlangen die Prüfung der Übersetzung durch eine oder mehrere Personen aus der Zielgruppe, so z. B. das Netzwerk Leichte Sprache und die Fa. Capito. Mehr dazu finden Sie auch im Blogartikel zu den Denkschulen der Leichten Sprache.

Was bedeuten die Prüfsiegel?

In Deutschland gibt es kein bundesweit einheitliches und verbindliches Prüfsiegel für Leichte oder Einfache Sprache. Die Prüfsiegel sind Eigenentwicklungen verschiedener Institutionen. Die jeweiligen Institutionen legen fest, unter welchen Voraussetzungen das jeweilige Siegel verwendet werden darf. Mehr dazu lesen Sie in dem Blogartikel zu den Prüfsiegeln und Logos.

Was sind Leichte Bilder?

Unter dem Begriff „Leichte Bilder“ versteht man i. d. R. Illustrationen, die eigens für Texte in Leichter Sprache angefertigt werden. Eine Reihe von Illustratoren hat sich intensiv in dieses Thema eingearbeitet. Die Kosten für solche Bilder sind unterschiedlich hoch. Manche Illustratoren lassen die Bilder durch Menschen mit geistigen Behinderungen und/oder Sehbehinderungen prüfen. Außerdem gibt es Sammlungen von Leichten Bildern, die man als Paket kaufen kann.

Daneben gibt es auch KollegInnen, die sich mit dem Thema „Leichte Fotos“ befassen, die ebenfalls bestimmte Anforderungen erfüllen müssen, um als barrierefrei gelten zu können.

Ist die Übersetzung rechtssicher?

Nach dem aktuellen Stand der Forschung sind Übersetzungen in die Leichte und Einfache Sprache nicht rechtssicher, sondern ein Zusatzangebot. Häufig müssen Informationen ausgegliedert werden, damit ein gut verständlicher Text erstellt werden kann. Allerdings steht es Ihnen frei, den Originaltext in gut verständlicher Sprache zu verfassen.

Verwaltungssprache darf nicht blumig sein. Können Sie präzise übersetzen?

Leichte Sprache ist per se nicht blumig, denn das wäre genau das Gegenteil von Leichter Sprache. Leichte Sprache ist klar, eindeutig und hinsichtlich des Textvolumens beschränkt.

Wenn einzelne Wörter in der Verwaltungssprache einen solchen Bedeutungsumfang haben, dass sich die Erläuterung über mehrere Zeilen erstreckt, verdoppelt oder verdreifacht sich die Textlänge schon mal. Übersetzungen in die Leichte oder Einfache Sprache sollten eine gewisse Gesamtlänge nicht überschreiten, damit sie überhaupt noch dem Grundsatz der Verständlichkeit genügen. Die korrekte und praktikable Lösung ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen im Erstgespräch.

Wie steht es mit dem Urheberrecht?

Grundsätzlich haben Übersetzer ein Urheberrecht an dem vor ihnen erschaffenen Werk (Übersetzung). Jedoch sind die für Sie gefertigten Übersetzungen kein Selbstzweck, sondern wir engagieren uns für Ihre Kommunikation. Daher dürfen Sie durchaus unsere Übersetzungen bearbeiten. Im Idealfall halten Sie jedoch mit uns Rücksprache, damit wir die häufig vorkommende „Verschlimmbesserung“ durch eine kurze Rücksprache vermeiden können.

Leichte Sprache ist der Untergang unserer Kultur!

Leichte Sprache ist keine Sprachvarietät, die allgemein eingeführt werden soll. Vielmehr ist Leichte Sprache ein Zusatzangebot für bestimmte Zielgruppen. Oberhalb der Leichten Sprache gibt es (mindestens) noch 4 weitere Sprachebenen. Wer sich dort wohlfühlt, darf sich auch weiterhin dieser Sprachebenen bedienen. Doch Menschen mit Lern- und Lesebehinderungen soll die Teilhabe an unserem gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden – und Sprache ist ein mächtiges Werkzeug. Zudem haben bestimmte Zielgruppen einen Rechtsanspruch auf Leichte Sprache!

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