Der Werkstattrat ist eine Interessenvertretung behinderter Menschen, die im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt sind.
Die Werkstatträte vertreten die Interessen der Beschäftigten innerhalb einer WfbM gegenüber der Werkstattleitung und unterstützen bei Fragen am Arbeitsplatz. Dies ist ein Gremium behinderter Menschen, die im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt sind. Rechtsgrundlage ist die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung, die die Errichtung, die Zusammensetzung, die Aufgaben und die Wahl des Werkstattrats regelt.
Der Werkstattrat wird alle vier Jahre von den behinderten Menschen im Arbeitsbereich der Werkstatt gewählt.
Gerne wird der Werkstattrat mit dem Betriebsrat verglichen. Vom Grundsätzlichen her mag es wohl die Idee dahinter treffend beschreiben, jedoch liegen erhebliche Unterschiede zwischen diesen beiden Interessenvertretungen der Beschäftigten.
Der Werkstattrat kann Ideen, Meinungen, Vorstellungen und Konzepte der Geschäftsführung bzw. der Werkstattleitung vorlegen und auch Probleme thematisieren. Er hat z.B. ein Mitwirkungsrecht bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, von Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung oder auch bei baulichen Veränderungen.
Damit alle Personen auch mitwirken können, ist es wichtig, dass alle nötigen Informationen in Leichter Sprache vorliegen. Damit ist sichergestellt, dass jeder die Informationen auch versteht und eine gute Entscheidung getroffen werden kann.
Die Informationen müssen bekannt sein. Die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit der Werkstatträte steht in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO). Auch die rechtlichen Voraussetzungen müssen bekannt sein. Eine Schulung in Leichter Sprache ermöglicht es den Werkstatträten ihre Aufgaben besser wahrzunehmen.
Die Kombination aus juristischem Fachwissen und Kenntnisse der Leichten Sprache sind dafür die ideale Kombination. Claudia Ehrenfeuchter bietet jetzt Seminare für Werkstatträte an. Nach dem Motto dieses Netzwerk: Recht – leicht und einfach. Rechtliche Themen müssen für alle verständlich sein.
Die Schulungen finden direkt vor Ort statt, so sind die Werkstatträte in der vertrauten Umgebung, es fallen keine Reisezeiten für Werkstatträte und Begleitpersonen an. Die Seminare können einfach in den normalen Tagesablauf in der Werkstatt integriert werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Claudia Ehrenfeuchter.