Barrierefreiheit durch Sprache

Eigentlich ganz einfach

Wortzahl: 169

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Pflicht zur Barrierefreiheit

Die Pflicht zur Barrierefreiheit ist in vielen Rechtsgebieten geregelt. Öffentliche oder staatliche Einrichtungen sind verpflichtet, den Zugriff auf Informationen zu gewährleisten. Neben technischen Aspekten gibt es verschiedene Möglichkeiten, um die Barrierefreiheit durch Sprache zu erreichen. Hierzu zählen vor allem:

  • Leichte Sprache
  • Einfache Sprache
  • Gebärdendolmetschen
  • Brailleschrift

Informationen zugänglich machen

Ein weltweites Thema

Neben den staatlichen Stellen können auch Unternehmen unter diese Vorschriften fallen. Verhalten Sie sich rechtskonform? Nur in Deutschland oder auch international? Wenn Ihre Informationen nicht zugänglich bzw. barrierefrei sind, verletzen Sie je nach örtlicher Rechtslage möglicherweise geltendes Recht.

Folgende Gesetze und Vorschriften können für Sie relevant sein:

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Deutschland
  • European Accessibilty Act
  • Accessible Information Standard in Großbritannien
  • Americans with Disability Act in den USA

Ferner wird der Anspruch auf Barrierefreiheit häufig durch weitere Gesetze wie das Gleichstellungsgesetz in Großbritannien (Equality Act) oder Artikel 3 der UN-Behindertenrechtskonvention bekräftigt. In letzterer wird als einer der Grundsätze genannt: „die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft.“

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