Vermögensauseinandersetzung

Zettel auf einer Pinwand mit dem Titel der Kategorie: Recht einfach! Schwere Wörter einfach erklärt!

Fachbegriffe aus der Rechtssprache einfach erklärt

Kennen Sie den Begriff “Vermögensauseinandersetzung”? In unserer Rubrik “Recht einfach!” finden Sie regelmäßig kurze Erläuterungen zu Fachbegriffen aus der Rechtssprache. Ebenso veröffentlichen unsere Mitglieder kurze Infos zu Sachverhalten, die unter Laien häufig zu Missverständnissen führen.

Begriff des Tages: Vermögensauseinandersetzung

Dieser Begriff begegnet Laien am häufigsten im Bereich des Familienrechts. Genauer gesagt handelt es sich hier um einen Teil eines Scheidungsverfahrens.

Laien denken bei dem Begriff “Auseinandersetzung” in der Regel sofort an einen handfesten Krach. Tatsächlich kann die Vermögensauseinandersetzung auch friedlich verlaufen. Beide Noch-Gatten reichen ihre Unterlagen ein und das Gericht entscheidet über die gerechte Aufteilung des vorhandenen Ehevermögens. Dabei geht es zum Beispiel um Immobilien, Bankkonten, aber auch um Schulden.

Gelingt den Parteien die friedliche Einigung, fällt die Scheidung auf jeden Fall kostengünstiger aus. Ein guter Weg dorthin ist eine Mediation vor dem Gerichtstermin.

Eine Vermögensauseinandersetzung kann es auch in anderen Zusammenhängen geben, an denen juristische Personen (also keine Privatpersonen) beteiligt sind. Auch hier geht es um die Aufteilung von Vermögen. Ein Beispiel hierfür ist die Umgestaltung von Handwerksinnungen. In diesem Fall ist dieser Vorgang in der Handwerksordnung geregelt.

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