Koalitionsvertrag 2021

Es weht ein frischer Wind in Deutschland, seitdem der Koalitionsvertrag 2021 unterzeichnet ist. Die Ampelkoalition hat eine Regierung gebildet und ist bereits im Amt.

Ab jetzt soll sich vieles ändern. Die Barrierefreiheit ist in den Köpfen der Politiker angekommen. Im Koalitionsvertrag wird sie sogar ausdrücklich erwähnt. Für die Leichte Sprache kann sich Einiges ändern.

„Wir wollen Gesetze verständlicher machen. Die Barrierefreiheit in den Angeboten von Bundestag und Bundesregierung werden wir ausbauen“, so der Plan der Ampelkoalition.

Auf Seite 78 des Koalitionsvertrags heißt es wörtlich:

[…] Darüber hinaus sorgen wir baldmöglichst dafür, dass Pressekonferenzen und öffentliche
Veranstaltungen von Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sowie Informationen zu
Gesetzen und Verwaltungshandeln in Gebärdensprache übersetzt und untertitelt werden sowie die
Angebote in leichter bzw. einfacher Sprache ausgeweitet werden. Dazu richten wir einen
Sprachendienst in einem eigenen Bundeskompetenzzentrum Leichte Sprache/ Gebärdensprache ein.

Erste Erfolge sichtbar

Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden in den Medien unzählige Pressekonferenzen live übertragen. Schon sehr frühzeitig waren auch Gebärdendolmetscher im Bild zu sehen. Und das ist auch gut so: Denn die Zahl der Menschen, die auf Gebärdendolmetscher angewiesen sind, ist hoch. Auch diese Menschen sind in der Pandemie auf Informationen zu dem neuartigen Virus dringend angewiesen.

Bundeskompetenzzentrum?

Es bleibt abzuwarten, wie sich das im Koalitionsvertrag vorgesehene Bundeskompetenzzentrum entwickelt.

Derzeit laufen amtliche Ausschreibungen für Übersetzungen in die Leichte Sprache. Hierbei werden Auftragsvolumina ausgeschrieben, die von Einzelübersetzern nicht zu stemmen sind. In der Branche der Sprachdienstleistungen setzt dies in der Regel folgenden Prozess in Gang: Große Agenturen unterbieten sich gegenseitig. Die billigste erhält den Zuschlag und sucht sich daraufhin Einzelübersetzer als Subunternehmer. Den Einzelübersetzern bleibt der Zugang zu den Auftraggebern verwehrt. Rückfragen werden erschwert, was zwangsläufig Qualitätseinbußen mit sich bringt. Oft genug werden den Freiberuflern Honorare angeboten, die keine Qualitätsarbeit mehr erlauben. Zumindest nicht, wenn man kostendeckend arbeiten muss. Zusätzlich müssen die Übersetzer und Übersetzerinnen ggf. auch noch ihre Prüfgruppe von dem Honorar bezahlen. Man darf also auf die zukünftigen Qualitätsstandards gespannt sein.

Den Koalitionsvertrag mit dem Titel “Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit” können Sie über diesen Link aufrufen und online lesen.

Zurück zur Startseite